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Einer meiner Aufreger ....

Verfasst: 14. März 2009, 19:03
von Uwe
Habe ich heute mal wieder auf dem Beschleunigungsstreifen ( was will uns dieses Wort wohl sagen ? ) erlebt .
Ein älterer Herr , ich schätze mal mitte 60 hat es nicht geschafft sich der Geschwindigkeit des fleißenden Verkehres anzupassen und konnte deswegen nicht auf die rechte Spur der Autobahn wechseln .
Damit dann alle was davon haben hielt er am Ende des Beschleunigungsstreifens an und fuhr dann einen Augenblick später aus dem Stand heraus auf die rechte Spur... Es hätte beinahe hinter mir gekracht , wenns passiert wäre hätte ich bestimmt auch was davon gehabt ( mein Uri ) . Ich habe daraufhin mal die Funktionsfähigkeit meiner Hupe überprüft , der ältere Herr war aber noch so fitt das er mir den Vogel zeigen konnte . Warum ist die Polizei eigentlich immer nur dann zur Stelle wenn man auf einer leeren Landstraße mal etwas zügiger unterwegs ist ???

Mfg Uwe

Einer meiner Aufreger ....

Verfasst: 14. März 2009, 23:16
von cheesy
Hallo Uwe,

du wirst dich wundern, der alte Herr war im Recht, dazu gab´s schon einige Gerichtsurteile:
Auffahren auf die Autobahn: Standstreifen nicht zum Einfädeln nutzen

Wer beim Auffahren auf die Autobahn keine Lücke findet, darf die Beschleunigungsspur nicht eigenmächtig "verlängern", indem er einfach auf dem Standstreifen weiterfährt. Das hat das Landgericht Gießen in einem Urteil betont.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann versucht, auf die Autobahn aufzufahren. Wegen des starken Verkehrsaufkommens gelang es ihm nicht, sich einzufädeln, bevor die Beschleunigungsspur zu Ende war. Er fuhr deshalb auf dem Standstreifen weiter und wartete auf eine Gelegenheit, um von dort auf die rechte Spur zu gelangen. Auf dem Standstreifen befand sich aber ein Wartungsfahrzeug, das gerade zurücksetzte. Obwohl es seine Warnbeleuchtung eingeschaltet hatte, erkannte der Pkw-Fahrer das Hindernis zu spät und prallte mit ihm zusammen.
Später verklagte der Mann das Land, in dessen Auftrag das Streckenkontrollfahrzeug unterwegs gewesen war, auf Schadenersatz. Er vertrat die Ansicht, das Gefährt habe auf der Autobahn nicht rückwärts fahren dürfen. Die Klage vor dem Landgericht Gießen hatte keinen Erfolg (Urt. v. 4.6.2003; Az.: 1 S 38/03).
Straßenwartungsfahrzeugen, so die Richter, sei es erlaubt, den so genannten Standstreifen zu benutzen. Auch das Verbot des Rückwärtsfahrens auf Autobahnen, das sich nicht nur auf die Fahrbahn, sondern auch auf den Standstreifen erstrecke, gelte für zurücksetzende Streckenkontrollfahrzeuge nicht.
Demgegenüber zähle der Standstreifen für die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht zur Fahrbahn, sondern sei nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Ein Notfall habe hier nicht vorgelegen. Selbst wenn dem Pkw-Fahrer ein Auffahren auf die Autobahn unter Ausnutzung der regulären Beschleunigungsspur nicht möglich gewesen sein sollte, rechtfertige dies keinesfalls, die Beschleunigungsspur auf dem Standstreifen zu "verlängern", um sich von dort aus einzuordnen. Ungünstigstenfalls, so die Richter, hätte der Mann am Ende der Beschleunigungsspur stehen bleiben müssen, um eine Lücke im fließenden Verkehr abzuwarten. Der Pkw-Fahrer habe sich nicht nur verbotswidrig, sondern auch äußerst leichtsinnig und unaufmerksam verhalten. Das zeige sich daran, dass er das Streckenfahrzeug trotz eingeschalteter Warnblinkanlage und Rundumleuchten zu spät erkannte. Ihn treffe die alleinige Haftung für den Unfall.
Pressemitteilung des Anwaltsuchservice vom 17.10.2003)

Nur so nebenbei: ich verhalte mich in solchen Fällen lieber rechtswidrig als dass mir einer hinten reinknallt... so was wie Dir ist mir auch schon passiert, da war der Vordermann auch noch mein ehemaliger Chef

urige Grüße

Frank

Einer meiner Aufreger ....

Verfasst: 3. April 2009, 23:41
von Patrick20V
Mit dem verlängerten Beschleunigungsstreifen hab ich in der Fahrschule so gelehrnt. Einmal mußte ich sogar in der Fahrschule absichtlich den Standstreifen benutzen, weil mein Fahrschulehrer sehen wollte, daß ich keine Angst davor hab. Gehörte somit zum Untericht.

Eins müßt ihr Euch mal merken. Wenn man versucht das Land anzupissen (das war ja bei dem Urteil der Fall). Werden die immer im Recht sein auch wenn sie es nicht sind.
Oder warum bezahle ich GEZ Gebühr?
Recht haben und Recht kriegen sind immer 2 Paar Schuh.

Wahrscheinlich war der Richter auch noch ein Grüner, der gar kein Auto besitzt. Sonst wüßte er, daß wenn man 120 drauf hat nicht am Ende einfach eine Vollbremsung hinlegen kann nur weil da ein Strich ist.
Wüste gerne mal wo das gewesen ist. Ist ja bei mir gleich um die Ecke.

Einer meiner Aufreger ....

Verfasst: 4. April 2009, 01:19
von Nihilist
Ganz einfach: Wenn 2 das Gleiche tun ist es nicht das Selbe. Siehe Franjo Pooth, Zumwinkel etc. Haste in
dem Land Knete biste wer und kriegst "Dein" Recht.

Einer meiner Aufreger ....

Verfasst: 4. April 2009, 11:34
von Uwe
Witzig wird es dann , wenn man den ebenfalls in der Fahrschule aufgenötigten Schulterblick ausführt .... Warum das Gericht in diesem Fall so geurteilt hat ist schon klar , der Standstreifen ist keine reguläre Fahrspur und wer dort einen Unfall baut hat natürlich Probleme . Hätte gerne gewußt wie das ausschaut wenn der Rentner durch das Anhalten auf der Beschleunigungsspur eine Massenkarambolage auslößt ...

Gruß Uwe