Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

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movedbyfour
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Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

#1 Beitrag von movedbyfour » 21. September 2009, 18:21

Hat jemand Erfahrungswerte bzgl. der Einreise in Schweiz mit der 07er Nummer? Probleme? Keine?
Gruß
Steffen
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Manfred
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Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

#2 Beitrag von Manfred » 21. September 2009, 19:07

Gleich noch ne Frage Anhäng:

Einreise mit Kurzzeitkennzeichen möglich?

Soweit ich weiß nicht.

Gruß
Manfred

Manfred1
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Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

#3 Beitrag von Manfred1 » 21. September 2009, 21:43

Seit lieber vorsichtig mit unseren Nachbarn,nicht das ihr 2 Jahre bei Wasser und Brot dann aushalten müsst wegen der 07er.Am Sonntag ein Stück Käse und ein Glas Rivella und ein Rikula Kräuterzucker als Nachspeise.Wenn ihr gefoltert wird,dann wird die ganze Nacht DJ Bobo in die Zelle eingespielt.

Überlegt euch das gut,mit der 07er ins Nachbarland einzureisen.

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freddy
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Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

#4 Beitrag von freddy » 22. September 2009, 03:32

HI!
Schweiz ist eigentlich kein Problem!
Zur Sicherheit habe ich das immer dabei!
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/inde … Itemid=130
gruß F.
Hatte mal noch einen Artikel, dass die Schweiz die 07 Nummer anerkannt, finde ihn gerade nicht...

movedbyfour
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Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

#5 Beitrag von movedbyfour » 22. September 2009, 18:59

Hat Einer von Euch noch vielleicht ein kluges Papier das ebensolches über die 06er Nummer sagt?

Danke

Gruß

Steffen
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UR11
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Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

#6 Beitrag von UR11 » 23. September 2009, 19:41

Hi!

habe 2006 meinen uri mit einer 06erNummer in der Ch geholt - wohl glück gehabt, oder????

VG

Werner

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Einreise mit 07er Nummer in die Schweiz

#7 Beitrag von Geriet » 23. September 2009, 22:48

Das sagt der ADAC zu 07

Schweiz u. Niederlande geduldet !!!!!

Das sagt der ADAC zu 06

Etwas runterscrollen !

kleiner Ausschnitt
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Gruß
Geriet[Dieser Beitrag wurde am 23.09.2009 - 20:55 von Geriet aktualisiert]

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