Federn 20V

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FS
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#1 Beitrag von FS » 8. Oktober 2008, 20:57

bin immer noch auf der Suche nach original Federn hinten für einen 20V. Die vorderen sind noch beim Händler zu haben. Hinten mit der Teilenummer 857511115E sind ausgelaufen.
Meine Frage, was ist mit den Federn mit der Nummer 857511115D die sind laut ETKA bis FGN 85-H-901... aber auch bis Modell 7/91.
Hat einer Erfahrungswerte ob man diese auch im 20V fahren kann?
Die wären nämlich auch noch Lieferbar beim Freundlichen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Frank

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ZUM
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#2 Beitrag von ZUM » 8. Oktober 2008, 23:51

Du kannst die Feder mit dem Index D sicher auch im 20V fahren. Was die Höhe und die Strassenlage angeht, kann ich Dir nichts sagen. Wird aber wohl nicht weiter tragisch sein.


Gruss Markus
Wer Fehler findet, darf sie behalten!

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#3 Beitrag von FS » 9. Oktober 2008, 11:39

ZUM hat geschrieben:
Du kannst die Feder mit dem Index D sicher auch im 20V fahren. Was die Höhe und die Strassenlage angeht, kann ich Dir nichts sagen. Wird aber wohl nicht weiter tragisch sein.


Gruss Markus
Hallo Markus,
meines Wissens ist mit der Einführung der 8 Zoll Felgen um 1984 die Karosse um 2cm tiefer gekommen.
und dann hat sich doch bis Ende der Bauzeit nichts mehr an der Fahrzeughöhe getan, oder?
Wäre nett wenn mir das noch Jemand bestätigen kann, dann würde ich die Federn beim Freundlichen bestellen. Die sind nämlich nicht gerade günstig, um 130,- das Stück.
Im Gegensatz zu Vorne, 80,- das Stück.
Gruß
Frank

Tino
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#4 Beitrag von Tino » 9. Oktober 2008, 22:32

Hy
Zur Notlösung kanns deine originale Federn bei Eibach schicken und die zaubern die Neue.
mfg

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#5 Beitrag von FS » 9. Oktober 2008, 23:02

tino hat geschrieben:
Hy
Zur Notlösung kanns deine originale Federn bei Eibach schicken und die zaubern die Neue.
mfg
Wenn ich welche hätte!!!!!

Gruß
Frank

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#6 Beitrag von FS » 1. November 2008, 13:34

im Reparaturleitfaden unter Fahrwerk ist beschrieben das ab FGN GA... hinten die Schraubfeder, Radlager und Teller geändert wurden.
Das steht auch drin das die geänderte Feder als Ersatzteil gar nicht lieferbar wäre.
Desweiteren, was mich überrascht, steht da drin das Federn in bisheriger und geänderten Ausführung im gemischten Einbau zulässig sind.
Die einzige Einschränkung ist das die neue Feder nur in einer Einbau Lage zu montieren ist, während die alte so oder so montiert werden kann.
Das würde doch bedeuten das die Federn vom Verhalten absolut identisch sein müssen, oder wie interpretiert Ihr das?
Gruß
Frank

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#7 Beitrag von Uri82 » 1. November 2008, 22:24

Zur Verwendung steht zwar bei beiden genannten Federn bis 07/91.Aber es steht einmal bis Fg.-NR.H 901000 und einmal ab H 901001.Das heißt,daß die Federn ab 07/87 verbaut wurden und dürfte wohl die exaktere Angabe sein.Also benötigst Du die Feder 857 511 115E.

Den Leitfaden interpretiere ich mal folgendermaßen:Beim Federbein ist eine zusätzliche Fixierlasche am Federteller hinzugekommen.Der Federteller wird aus 2,5 anstatt 2mm starkem Material.Und die geänderte Feder ist scheinbar oben schmäler als unten.Wobei ja nur die alte Ausführung lieferbar ist/war.Das heißt,wenn Du noch ein paar "Alte" ergattern kannst,paßt`s auf jeden Fall.

Rene

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