Hi Leute!
Habe mir doch Angang Januar einen gebrauchten Allroad geholt.....hätte ich das wohl lieber mal sein lassen.....
die 8wöchige Geschichte:
Nach 3 Tagen Warnung: Kühltemp zu hoch / Kühlmittelstand zu niedrig
-Endergebnis: liegt wohl am Fühler, das soll angeblich eine Allroad Krankheit sein-
Nach ca. 3 Wochen so gut wie keine Bremswirkung mehr
-Ergebnis: Neue, jedoch Mangelhafte org. Audi Bremsen incl. Scheiben vorne und hinten eingebaut gewesen, nun wieder neue Bremsen, Problem OK-
Nun heute, nach erneuter Warnanzeige "Kühlmittel":
Von Werkstatt abgeschleppt und bisheriges Endergebnis: wahrscheinlich Motorschaden. Der Kühlkreislauf zeigte keine Wirkung mehr-
Ich habe die Mistkarre nun seit genau 8 Wochen.
Mir würde es reichen, versuche nun, die Karre wieder zurückzugeben.
Wie sind meine Chancen?
Wer hat damit schon mal Erfahrungen gemacht???
Danke für`s Feedback!
Viele Grüße
Werner
PS: NIE WIEDER AUDI ALLROAD!!!!
Allroad-Schaden - Eure Meinung
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- 10V oder 20V oder SQ ?: Anderer Audi
Allroad-Schaden - Eure Meinung
Kann dir nur den Tipp geben dich an die Auto Bild zu wenden wenn das Autohaus nicht wandeln will !
Dann wird Audi immer ganz kulant !
Gruß
Geriet
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Geriet
- Manfred
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Allroad-Schaden - Eure Meinung
Hallo,
Ist doch kein Problem, wenn Auto vom Händler und noch in den Ersten 6 Monaten liegt die Nachweißpflicht ja beim Händler und nicht bei Dir, klarer Gewährleistungsfall.
Somit sollte es kein Problem sein entweder Wandlung, Rückgabe oder Reparatur (neuer Motor?)vom Händler zu bekommen.
Gruß
Manfred
Ist doch kein Problem, wenn Auto vom Händler und noch in den Ersten 6 Monaten liegt die Nachweißpflicht ja beim Händler und nicht bei Dir, klarer Gewährleistungsfall.
Somit sollte es kein Problem sein entweder Wandlung, Rückgabe oder Reparatur (neuer Motor?)vom Händler zu bekommen.
Gruß
Manfred
- andreas20V
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ich glaube es ist Grundsätzlich so, dass man dem Händler (bei egal welcher Ware) mindestens 2 mal die Chance zur Nachbesserung geben muss! Aber da ist sicher auch der Motorschaden mit abgedeckt. Und dann muss man glaube ich eine Frist setzen "wenn nicht bis zum Termin xy (min. 2 Wochen) (glaube ich) repariert, dann bestehst Du auf Wandlung..."
Das müsste man mal im BGB oder HGB nachlesen...
Gruß Andreas
Das müsste man mal im BGB oder HGB nachlesen...
Gruß Andreas