http://www.dragster2000.de/blinker/blinker.html
Ich denke wenn man das Endprodukt klarlackiert sind die Teile auch lange haltbar.[Dieser Beitrag wurde am 23.05.2006 - 23:47 von Stefanxxx aktualisiert]
Blinkergläser selber giesen !
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Blinkergläser selber giesen !
Und die TÜV Freigabe ?
Beim Unfall ein gefundenes Fressen für unsere Versicherungen !!
Geriet
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- Stefanxxx
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Blinkergläser selber giesen !
Weil ein Blinkerglas eine andere Farbe hat ? Meinst echt ? Sind doch dann sogar Prüfzeichen drauf, und leuchten tuts auch richtig mit einer orangenen Birne
Blinkergläser selber giesen !
Tja, nur ist bei dem Zertifikat für die originalen Blinker neben der E-Nummer auch vermerkt, daß sich die Freigabe auf Blinkergläser mit orangem Farbton erstreckt. Somit ist das nachgefertigte Bauteil ohne Freigabe und daraus folgend zieht der Betrieb eines solchen Teils die Versagung der Allgemeinen Betriebserlaubnis nach sich, was wiederum die Versicherung in die für Dich nicht erquickliche Lage versetzt, im Falle eines Falles die Versicherungsleistungen nicht erbringen zu müssen. Ist das bischen Optik das Wert?
- thebusman
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Blinkergläser selber giesen !
Anmerkung vom Fachmann:
Blinkergläser sind Beleuchtungseinrichtungen und somit unterliegen sie der Bauartgenehmigungspflicht (heißt sie brauchen ein Prüfzeichen). In diesem Prüfzeichen ist der Ort der Prüfung und die Zertifikatsnummer hinterlegt. Wie Jochem schon sagte sind in diesem Zertifkat auch die optischen Eigenschaften und u.A. auch die Farbe vermerkt. Und somit wirds wohl nix mit der Zulässigkeit.
Bauartgen.Pflichtige FZ-Teile sind nicht zu verändern oder gegen nicht BG-Genehmigte zu ersetzen. Wenn sich daraus eine Gefährdung ergibt erlischt die Betriebserlaubnis und somit wahrscheinlich auch der Versicherungsschutz (dies bliebe dort nachzufragen).
Schönen Vatertag
Grüße Jürgen
Blinkergläser sind Beleuchtungseinrichtungen und somit unterliegen sie der Bauartgenehmigungspflicht (heißt sie brauchen ein Prüfzeichen). In diesem Prüfzeichen ist der Ort der Prüfung und die Zertifikatsnummer hinterlegt. Wie Jochem schon sagte sind in diesem Zertifkat auch die optischen Eigenschaften und u.A. auch die Farbe vermerkt. Und somit wirds wohl nix mit der Zulässigkeit.
Bauartgen.Pflichtige FZ-Teile sind nicht zu verändern oder gegen nicht BG-Genehmigte zu ersetzen. Wenn sich daraus eine Gefährdung ergibt erlischt die Betriebserlaubnis und somit wahrscheinlich auch der Versicherungsschutz (dies bliebe dort nachzufragen).
Schönen Vatertag
Grüße Jürgen
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